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- Equipment auf Reisen
Miet- Kautionsversicherung
Eine neue Versicherung wird nun von Makler Mosgan angeboten. Mieten ohne Kaution.
Der Versicherung zahlt im Fall des Falles die Kaution für den Mieter – ab 10€ Prämie im Monat!!!
Der Mieter hat den Vorteil, dass er beim Umzug kein Geld für die Kautionen benötigt und ihm dafür mehr für die Komplementierung der Einrichtung bleibt.
Der Vermieter wiederum hat keinen Verwaltungsaufwand, kann seine Wohnung schneller vermieten und erhält einen kostenlosen Bonitätscheck über den Mieter.
Die Kautionsgarantie gilt sofort nach Bezahlung der Prämie welche der Mieter zahlt. Die Kautionsversicherung kann auch für bestehende Mietverträge abgeschlossen werden.
Für weitere Infos rufen Sie uns bitte kurz an.
JETZT NEU und VERBESSERT
- Reduzierter Selbstbehalt
- Schwangerschaft inklusive
- Ausfallgeld
- Taggenaue Abrechnung bei Storno
Gastfamilien in Österreich, die ein Au-Pair aus dem Ausland beschäftigen wollen, benötigen einen Nachweis, dass für die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung eine Krankenversicherung besteht. Unsere Au-Pair Versicherung kann für Personen abgeschlossen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 28 Jahre sind. Der Versicherungsvertrag ist für einen Zeitraum von höchstens 11 Monaten und 29 Tagen befristet und kann jederzeit gekündigt werden. Die Prämienzahlung erfolgt monatlich.
Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich, sowie während einer urlaubsbedingten Auslandsreise mit der Familie des Antragstellers mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen, nicht jedoch im Heimatland der Au-Pair Person. Der Abschluss erfolgt dadurch, dass vor Einreise der Versicherungsschutz beantragt wird. Sofern sich die Einreise gegenüber dem Antrag um mehr als 3 Tage verschoben hat, ist das Einreisedatum binnen 5 Tagen der Care Consult bekannt zu geben.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer (Eltern oder Gasteltern) mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden:
ACE Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (ACE AUVB 2005). Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB 2004 und EHVB 2004). In Abänderung von Artikel 1 Punkt 2.1.1 übernimmt der Versicherer im Versicherungsfall nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die der versicherten Person wegen eines Personenschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 16 (Privathaftpflicht) und Ziffer 18 Punkt 2 (Lehr- oder Aufsichtspersonen in analoger Anwendung für Au Pair). Artikel 7 Ziffer 6.1 gilt für Schaäden aus der Beaufsichtigungspflicht nicht.
Leistungen:
Versicherungsschutz wird für den Fall der Behandlung einer akut eingetretenen Erkrankung oder für Behandlungen nach einem Unfall gewährt. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz bei Tod, Dauerinvalidität und im Rahmen der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung.
Arzt- und Medikamentkosten (Selbstbehalt € 10) | 100% der Kosten | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung (Selbstbehalt € 10) | 100% der Kosten | |
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) | 100 % der Kosten | |
Medizinisch notwendiger Heimtransport | 100 % der Kosten | |
Ärztlich verordneter Krankentransport | 100 % der Kosten | |
Unfall-Tod | € 5.000 | |
Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%) | bis € 50.000 | |
Unfall-Dauerinvalidität bei einem Invaliditätsgrad von 100% | € 175.000 | |
Bergungskosten | bis € 10.000 | |
Überführungskosten | 100% der Kosten | |
Kosten für die behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden sowie Entbindung und Schwangerschaftsuntersuchungen (Wartezeit 10 Monate) |
100% der Kosten | |
Ausfallgeld (bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit von mindestens 1 Woche Dauer) |
€ 35,50 einmalig | |
Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden) |
bis € 363.000 |
Wir empfehlen den Au Pairs ausdrücklich, sich vor der Abreise bei einem Zahnarzt im Heimatland untersuchen bzw. gegebenenfalls auch behandeln zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, welche in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden oder behandlungsbedürftig gewesen sind
- die Behandlung von bestehenden chronischen Leiden und deren Folgen
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Impfungen, ärztlichen Gutachten und Attesten
- Pflegepersonal
- Erholungsreisen sowie von Bade- und Erholungsaufenthalten, ferner für Kosten von künstlichen Gliedmaßen oder sonstiger künstlicher Behelfe
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Schwangerschaftsabbruch
- Kosten von konservierenden Zahnbehandlungen, Reparatur oder Weiderbeschaffung eines Zahnersatzes, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen
- Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Behandlungen durch Mitglieder des Gastfamilienhaushaltes
- Geschlechtskrankheiten oder ähnliche Gesundheitsstörungen, die durch das Handeln der versicherten Person eingetreten sind
- für Schwangerschaftsabbruch
- Sach- und Vermögensschäden in der Berufs- und Privathaftpflicht
Monatsprämie: € 35,50
Die Prämie wird für den voraussichtlichen Zeitraum des Aufenthaltes vorgeschrieben, bei vorzeitiger Rückreise wird die Prämie für nicht verbrauchte Versicherungszeit taggenau abgerechnet und zurückgezahlt. Die Mindest-Prämie wird in der Höhe einer Monatsprämie verrechnet.
Au Pair, Haushaltshilfe und Sozialversicherung:
Wenn Ihr junger Gast aus dem Ausland kochen und waschen soll, ein Entgelt erhält und/oder ein Vertrag mit Kündigungsfrist abgeschlossen ist, dann haben die Sozialversicherungen Grund zur Annahme, daß es sich um eine Haushaltshilfe in einem dienstnehmerähnlichen Verhältnis handelt. Wenn Ihr Gast aus dem Ausland vorrangig mit dem Ziel in Österreich ist, um Sprache und Kultur kennenzulernen, ein eigenes Zimmer und Taschengeld erhält und darüber hinaus gelegentlich mit den Kindern ausgeht, aufpaßt oder spielt, dann wird man von einem Au Pair Verhältnis sprechen können. Lesen sie dazu auch hier.
Families hosting au pairs from abroad need to provide evidence of having concluded a health insurance for the anticipated employment period of the au pair. Our au pair insurance can be concluded up to the au pair’s 28th birthday. The insurance contract has a determinable validity for a time period of maximum 11 months and 29 days, the contract can be terminated at the end of each month insured. The payment of the insurance is due on a monthly basis.The insurance coverage is valid during the temporary stay in Austria and for holiday journeys abroad together with the host family. Trips to the au pair’s home country are excluded from the insurance cover offered. The insurance coverage has to be applied for prior to the entry to the country in question. In case that actual entry day is postponed Care Consult has to be informed about the new entry date within five days.
Benefits:
Insurance coverage is being offered for the treatment of an acute disease or for the treatment of the patient due to an accident. Moreover insurance coverage is offered in case of death, permanent disability in the line with a concluded professional indemnity / private liability insurance.
Medical expenses | 100% of costs occured | |
(franchise 5%, minimum € 15) | ||
Inpatient treatment | 100% of costs occured | |
Transport home if medically necessary | 100% of costs occured | |
Sick person transport | 100% of costs occured | |
Accident- death | € 5.000 | |
Pregnancy problems, pregnancy checkup, childbirth (waiting time 10 months) | 100% of costs occured | |
Compensation for working disability of at least 1 week | € 35,50 lump sum | |
Compensation of a permanent disability following an accident from von 20% | up to € 50.000 | |
Private liability (insurance coverage is restricted to bodily insuries | up to € 363.000 |
For the following the insurer does not offer insurance coverage:
- Disorders / medical conditions that were already existing and in need for treatment before concluding the insurance contract
- psychoanalytic or psychotherapeutic treatment
- preventive medical checkup / medical check ups in general ; e.g. preventive cancer checkup
- required medical examination in order to obtain a residence permit
- immunization
- attestation and medical opinions
- provision of remedies (e.g. spectacles, fillings, artificial limbs/dentures);
- interruption of pregnancies
- preserving or prosthetic dental treatment;
- use of curative facilities tied to the place (spas)
- received treatment by members of the host family
- damage to property and financial losses- professional / private liability
monthly premium: € 35,50
Description of proceedings when medical treatment is being needed:
Dental treatment
analgesic treatment, together with e.g. plastic- instead of amalgam filling.
The bill for the dental treatment received is paid by the host family; the original invoice has to be forwarded to the insurance company. The party insured receives a refund of the total costs of the analgesic treatment; „as if“ the standard amalgam filling. Incremental costs for the high quality filling as well as the franchise are being deducted from the amount paid.
We kindly ask the host familiy to fill in the following information on the application form (to be downloaded below, the blue line):
Applicant in Austria
Address of the applicant in Austria
Phone and e-mail
Au Pair’s Name
Au Pair’s Date of birth and sex
Au Pair’s home adress (including postal code (city and country of residence)
Beginning and ending of the insurance period
In the Box
Bank code and account number of the austrian bank account
The text in hand serves for information purpose only. The original German version is the legally binding one
Niñera en Austria
En Austria familias anfitrionas que quieren emplear a una niñera del extranjero necesitan comprobar la conclusión de un seguro de enfermedad para la niñera durante la duración previsible del empleo. Ofrecemos el seguro para niñeras hasta el 28 años. La duración, expresada en número de días consecutivos, meses y cómo máximo 11 meses y 29 días resulta de la elección efectuada por el asegurado. Se trata de un contracto con plazo limitado; el contracto puede ser terminadeo al final de cada mes asegurado. Se paga el premio cada mes. Las garantías de este seguro surten efecto en Austira- el pais de acogida- tal como en paises donde se va de vacaciones (con una duración máxima de 4 semanas) con la familia anfitriona. Las garantías de este seguro no surten efecto en la patria de la niñera.
Paraque se tenga un seguro hay que solicitarlo.
Coberturas:
El asegurado garantiza (hasta las sumas fijadas) el pago de las indemnizaciones en caso de hospitalización, de muerte o invalidez permanente, etc.
Gastos para el medico y medicamentos prescribidos | 100% de los gastos | |
(franquicia 5%, minimum de € 15) | ||
Gastos de hospitalización | 100 % de los gastos | |
En caso de enfermedad o accidente, organizamos su transporte a casa | 100 % de los gastos | |
En caso de enfermedad o accidente, organizamos su transporte al proximo hospital | 100 % de los gastos | |
Fallecido | Limites hasta € 5.000 | |
Indemnización por invalidez (desde 20%) | Limites hasta € 50.000 | |
Responsabilidad civil privada (=> daño personal) | Limites hasta € 363.000 |
Exclusiones - no están cubiertas por esta garantia:
- Las enfermedades/ las lesiones que no tengan como causa directa y exclusiva una lesión compredida detro de las garantías del seguro. Las enfermedades y tratamientos que ya exisitan antes de la conculsión del contracto de seguro.
- tratamientos psicoterapéuticos y -analiticos
- cheques preventivos
- cheques que se nesecita para obetener el permiso de residencia
- vacunaciones preventivas
- certificaciones y informes (medicos)
- remedios (gafas, lentillas etc.)
- embarazo, parto, abortamiento
- dientes artificiales, coronas dentales, implantates, tratemientos preventivos
- curas de desintoxicación, curas medicas, massajes
- tratemientos recibidos por miembros de la familia anfitriona
- respnsabilidad privada civil- daños en las personas y daños materiales
Premio mensual: € 35,50
Im Antragsformular, das die Gasteltern ausfüllen, werden folgende Daten abgefragt:
Solicitante en Austria
La dirección del solicitante en Austria
Telefono, e-mail
Nombre y Apellido de la niñera
La fecha del nacimiento de la niñera , sexo
Direccion de la niñera
El codigo postal/ ciudad/ pais
La duración del contracto
El mero de código bancario y el número de la cuenta en Austrian
Este texto sirve de información. La versión alemán es vincualnte.
Принимающие австрийские семьи, которые хотят пригласить Au-Pair из другой страны, должны иметь подтверждение медицинской страховки на все предполагаемое время сотрудничества. Договор по страхованию Au-Pair может быть заключен с лицами, которым еще не исполнилось 29 лет. Срок действия договора не может превышать 11 месяцев и 29 дней, а договор может быть расторгнут к концу соответствующего месяца действия. Премии выплачиваются ежемесячно
Страховка действует во время пребывания в Австрии и во время отпускной поездки заявителя и его семьи за границу (кроме родины работника Au-Pair), на срок не более 4-х недель. Для заключения договора необходимо перед въездом подать заявление. Если въезд в страну задерживается более, чем на три дня по сравнения с тем, что указано в заявлении, необходимо в течение 5 дней оповестить об этом службу Care Consult.
Услуги:
Страховка выплачивается при лечении острого заболевания или последствий несчастного случая. Кроме того, предусмотрены выплаты в случае смерти, наступления длительной нетрудоспособности, а также выплаты в рамках страхования общегражданской ответственности физических и юридических лиц.
Расходы на лекарства и оказание врачебной помощи | 100% расходов | |
(Франшиза 5%, минимум € 15) | ||
Расходы на госпитализацию (общая категория взносов) | 100 % расходов | |
Транспортировка на родину, необходимая в медицинских целях | 100 % расходов | |
Предписанная врачом транспортировка | 100 % расходов | |
Смерть в результате несчастного случая | € 5.000 | |
Длительная нетрудоспособность, наступившая в результате несчастного случая (при наличии степени инвалидности 20%) | до € 50.000 | |
Страхование ответственности физических и юридических лиц (Страховка покрывает только ущерб, причиненный лицу) | до € 363.000 |
Обратите внимание, что страховка не покрывает следующие случаи:
- Заболевания и их последствия, которые уже имелись или требовали лечения на момент заключения страхового договора
- Психоаналитическое или психотерапевтическое лечение
- Профилактические меры и контрольные обследования, например, меры по профилактике раковых заболеваний
- Обследования, необходимые для получения разрешения на пребывание
- Прививки
- Получение справок, заключений
- Вспомогательные средства (очки, контактные линзы, лечебный трикотаж и т. д.)
- Беременность, роды, прерывание беременности
- Протезирование зубов, коронки, услуги ортодонта, имплантанты, профилактические меры
- Меры по дезинтоксикации, санаторно-курортное лечение, массаж
- Лечение со стороны членов принимающей семьи
- Ущерб, причиненный имуществу при страховании ответственности физических и юридических лиц
Ежемесячная премия: € 35,50
Порядок действий для получения медицинских услуг на примере услуг зубного врача (самый частый случай):
Врач принимает меры по снятию острой боли, но затем ставит, к примеру, пластмассовую пломбу вместо амальгамы. Вначале принимающая семья оплачивает счет от врача. Оригиналы документов направляются нам. По договору, страхователю возмещаются все расходы по болеутоляющему лечению, как если бы была поставлена пломба из амальгамы. Со страхователя удерживается перерасход за более дорогую пломбу и франшиза.
В форме заявления, которую заполняет принимающая семья, необходимо указать следующую информацию:
Заявитель в Австрии
Адрес заявителя в Австрии
Телефон и адрес электронной почты
Имя работника Au Pair
Дата рождения, пол работника Au Pair
Адрес работника в стране проживания Au Pair
Индекс / Населенный пункт/ Страна
Начало и окончание срока действия страхового покрытия
В рамке
БИК и номер банковского счета в Австрии
Текст на этой странице – это перевод для ознакомления. Юридическую силу имеет оригинал, составленный на немецком языке.
Au-Pair Versicherung (ÖsterreicherInnen im Ausland)
Die Au-Pair Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes außerhalb Österreichs bis zu höchstens 11 Monaten und 29 Tagen. Er ist für die gesamte Aufenthaltsdauer zu nehmen und vor der Abreise aus Österreich abzuschließen.
Unbedingt sollte beachtet werden, dass auch weiterhin in Österreich eine gültige Sozialversicherung oder ein gleichwertiger Schutz besteht.
Im Falle einer langwierigen Erkrankung, die nach der Heimkehr in Österreich weiterbehandelt werden soll, besteht ansonsten kein Versicherungsschutz!
Besteht kein Versicherungsschutz in Österreich, wird der Abschluss einer internationalen Krankenversicherung angeraten.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer (Eltern oder Gasteltern) mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden:
Besondere Bedingungen für Au-Pair (Unfall-, Behandlung- und Rückholkosten)
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHVB 1997 und EHVB 1997). In Abänderung von Artikel 1 Punkt 2.1.1 übernimmt der Versicherer im Versicherungsfall nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die der versicherten Person wegen eines Personenschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht) und Ziffer 17 Punkt 2 (Lehr- oder Aufsichtspersonen) in analoger Anwendung für Au-Pair. Art. 7 Ziff. 6 Punkt 1 gilt für Schäden aus der Beaufsichtigungspflicht nicht.
Leistungen:
Versicherungsschutz wird für den Fall der Behandlung einer akut eingetretenen Erkrankung oder für Behandlung nach einem Unfall gewährt. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz bei Tod, Dauerinvalidität und im Rahmen der Berufs- und Privathaftpflichtversicherung.
Krankenversicherung (ambulant 10%, mind. € 36 Selbstbehalt) | bis € 145.300 | |
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) | bis € 145.300 | |
Medizinisch notwendiger Heimtransport | bis € 72.650 | |
Ärztlich verordneter Krankentransport, schmerzstillende Zahnbehandlung | 100 % der Kosten | |
Unfall-Tod | € 5.000 | |
Unfall-Dauerinvalidität (Progression 350% bei 100%-iger Invalidität) | bis € 50.000 | |
Privat- und Berufshaftpflicht-Versicherung |
bis € 363.000 |
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden (behandlungsbedürftig waren)
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Schutzimpfungen
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen
- Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Bescheinigungen, Gutachten
- Behandlungen durch Mitglieder des Gastfamilienhaushaltes
- Sach- und Vermögensschäden in der Privat- und Berufshaftpflicht
Die Prämie beträgt € 36 je Monat (Europa) bzw. € 54 (weltweit) und wird im Voraus eingehoben.
Die Prämie wird für den voraussichtlichen Zeitraum des Aufenthaltes vorgeschrieben, bei vorzeitiger Rückreise wird die Prämie für nicht verbrauchte Versicherungsmonate zurückgezahlt. Die Mindest-Prämie wird auf Basis einer Monatsprämie berechnet.
Students from abroad often have to provide evidence of having concluded a health insurance for the anticipated period of time. Our students insurance can be concluded up to the student’s 28th birthday. The insurance contract has a determinable validity for a time period of maximum 11 months and 29 days, the contract can be terminated at the end of each month insured. The payment of the insurance is due in advance. The insurance coverage is valid during the temporary stay in Austria. Trips to the student’s home country are excluded from the insurance cover offered.
Benefits:
Insurance coverage is being offered for the treatment of an acute disease or for the treatment of the patient due to an accident. Moreover insurance coverage is offered in case of death, permanent disability in the line with a concluded professional indemnity / private liability insurance.
Medical expenses | 100% of costs occured | |
(franchise 5%, minimum € 15) | ||
Inpatient treatment | 100% of costs occured | |
Transport home if medically necessary | 100% of costs occured | |
Sick person transport | 100% of costs occured | |
Accident- death | € 5.000 | |
Compensation of a permanent disability following an accident from 20% | up to € 50.000 | |
Private liability (insurance coverage is restricted to bodily insuries) | up to € 363.000 |
For the following the insurer does not offer insurance coverage:
- Disorders / medical conditions that were already existing and in need for treatment before concluding the insurance contract
- psychoanalytic or psychotherapeutic treatment
- preventive medical checkup / medical check ups in general ; e.g. preventive cancer checkup
- required medical examination in order to obtain a residence permit
- immunization
- attestation and medical opinions
- provision of remedies (e.g. spectacles, fillings, artificial limbs/dentures);
- childbirth or interruption to pregnancies
- preserving or prosthetic dental treatment;
- use of curative facilities tied to the place (spas)
- received treatment by members of the host family
- damage to property and financial losses- professional / private liability
monthly premium: € 39,50
Description of proceedings when medical treatment is being needed:
Dental treatment
analgesic treatment, together with e.g. plastic- instead of amalgam filling.
The bill for the dental treatment received is paid by the client; the original invoice has to be forwarded to the insurance broker Care Consult. The party insured receives a refund of the total costs of the analgesic treatment; „as if“ the standard amalgam filling. Incremental costs for the high quality filling as well as the franchise are being deducted from the amount paid.
Studium im Ausland
Für Studentinnen und Studenten, die sich für ein Studium im Ausland entschlossen haben, bietet die Care Consult Versicherungsmakler GmbH einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz an. Studentinnen und Studenten sind in der Regel auch während des Studiums im Ausland in Österreich weiterhin sozialversichert und können - mit dem erforderlichen Nachweis - den Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland geltend machen. Doch nicht immer ist es einfach, einen kurzfristigen Termin bei einem „Kassen"-Arzt zu ergattern. Oftmals werden Ausländer in Privatkrankenhäuser eingeliefert. Heimtransporte werden überhaupt nicht von der Sozialversicherung übernommen.
Die „sozialversicherte“ Behandlung im Ausland erfolgt nach Maßgabe der für diese Länder üblichen Standards. Eine Zusatzversicherung ist sinnvoll, da sie mit Ausnahme bestehender Erkrankungen, die bereits vor der Abreise bestanden haben, eine Behandlung auch als Privatpatient ermöglicht.
Die Leistungen:
Arzt- und Medikamentkosten | bis € 145.300 | |
(Selbstbehalt 10%, mindestens € 36) | ||
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) | bis € 145.300 | |
Medizinisch notwendiger Heimtransport | bis € 72.650 | |
Ärztlich verordneter Krankentransport | 100 % der Kosten | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | 100 % der Kosten | |
Unfall-Tod | € 5.000 | |
Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%) | bis € 100.000 | |
Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden) | bis € 363.000 |
- Die Studenten-Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland.
- Der Versicherungsvertrag kann nur für die Dauer des Studiums im Ausland genommen werden und ist mit einer Höchstdauer von 11 Monaten und 29 Tagen begrenzt. Er ist vor der Abreise aus Österreich abzuschließen.
Die Prämie beträgt € 36 je Monat (Europa) bzw. € 54 (weltweit) und wird im Voraus eingehoben.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden: Allgemeine Bedingungen für die Unfall-Versicherung AUVB 1995 Besondere Bedingungen zur Studenten-Versicherung (Österreicher im Ausland) Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung, (AHVB 1997 und EHVB 1997) eingeschränkt auf die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, der auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht). Bitte beachten Sie, dass keinVersicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden oder behandlungsbedürftig waren
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Schutzimpfungen, Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Bescheinigungen, Gutachten
- Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen
Studentinnen-/Studenten-Versicherung für Ausländer, die vorübergehend in Österreich studieren
Studierende, die über keine in Österreich gültige Krankenversicherung verfügen, können sich für den vorübergehenden Aufenthalt in Österreich versichern. Darüber hinaus kann auch Gastgebern von Studierenden, die eine Haftungserklärung abzugeben haben, Versicherungsschutz geboten werden. (HAFTUNGSERKLÄRUNG GEGENÜBER DER REPUBLIK ÖSTERREICH http://www.bmi.gv.at/downloadarea/niederlassung/zertifizierung/Haftungserklaerung.pdf)
- Die Studenten-Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich.
- Der Versicherungsvertrag ist ein mit 11 Monaten und 29 Tagen befristeter Vertrag.
Der Versicherungsschutz gilt auch während einer Reise, außerhalb Österreichs, in ein angrenzendes Land sowie in alle Schengenstaaten mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen, nicht jedoch im Heimatland der versicherten Person.
Prämien und Leistungen:
Arzt- und Medikamentkosten | 100% der Kosten | |
(Selbstbehalt 5%, mindestens € 15) | ||
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) | 100 % der Kosten | |
Medizinisch notwendiger Heimtransport | 100 % der Kosten | |
Ärztlich verordneter Krankentransport | 100 % der Kosten | |
Unfall-Tod | € 5.000 | |
Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%) | bis € 100.000 | |
Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden) |
bis € 363.000 |
Monatsprämie € 39,50
Die Versicherungsprämie ist im Voraus zu begleichen. Nach Zahlungseingang wird die Versicherungsbestätigung ausgefolgt.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden:
Allgemeine Bedingungen für die Unfall-Versicherung AUVB 1995
Besondere Bedingungen zur Studenten-Versicherung (Ausländer in Österreich)
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung
(AHVB 1997 und EHVB 1997) eingeschränkt auf die Erfüllung von Schadenersatz-verpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, der
auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-bestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht).
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden oder behandlungsbedürftig waren
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Schutzimpfungen
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate,
prophylaktische Behandlungen - Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Bescheinigungen, Gutachten
- Sachschäden und Vermögensschäden in der Privathaftpflicht-Versicherung.
Wichtiger Hinweis: Dieser Versicherungsschutz ersetzt keinesfalls den bestehenden Sozialversicherungsschutz im Heimatland des Studierenden!
HAFTUNGSERKLÄRUNG:
Für den Fall, dass für eingeladene Studenten eine Haftungserklärung gegenüber der Republik Österreich unterschrieben werden muss, kann das Risiko der Abschiebekosten bzw. der Lebenshaltungskosten, die aus der Haftungserklärung dem Gastgeber entstehen, bis zu einem Betrag von € 10.000 bzw. € 20.000 versichert werden. Dazu wählen Sie bitte unten den Antrag "inkl. Vermögensschäden". Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Schadenssumme.
Die zusätzliche Prämie für die Absicherung gegen Vermögensschäden beträgt € 40 bzw. € 70 im Monat.
Students from abroad often have to provide evidence of having concluded a health insurance for the anticipated period of time. Our students insurance can be concluded up to the student’s 28th birthday. The insurance contract has a determinable validity for a time period of maximum 11 months and 29 days, the contract can be terminated at the end of each month insured. The payment of the insurance is due in advance. The insurance coverage is valid during the temporary stay in Austria. Trips to the student’s home country are excluded from the insurance cover offered.
Benefits:
Insurance coverage is being offered for the treatment of an acute disease or for the treatment of the patient due to an accident. Moreover insurance coverage is offered in case of death, permanent disability in the line with a concluded professional indemnity / private liability insurance.
Medical expenses | 100% of costs occured | |
(franchise 5%, minimum € 15) | ||
Inpatient treatment | 100% of costs occured | |
Transport home if medically necessary | 100% of costs occured | |
Sick person transport | 100% of costs occured | |
Accident- death | € 5.000 | |
Compensation of a permanent disability following an accident from 20% | up to € 50.000 | |
Private liability (insurance coverage is restricted to bodily insuries) | up to € 363.000 |
For the following the insurer does not offer insurance coverage:
- Disorders / medical conditions that were already existing and in need for treatment before concluding the insurance contract
- psychoanalytic or psychotherapeutic treatment
- preventive medical checkup / medical check ups in general ; e.g. preventive cancer checkup
- required medical examination in order to obtain a residence permit
- immunization
- attestation and medical opinions
- provision of remedies (e.g. spectacles, fillings, artificial limbs/dentures);
- childbirth or interruption to pregnancies
- preserving or prosthetic dental treatment;
- use of curative facilities tied to the place (spas)
- received treatment by members of the host family
- damage to property and financial losses- professional / private liability
monthly premium: € 39,50
Description of proceedings when medical treatment is being needed:
Dental treatment
analgesic treatment, together with e.g. plastic- instead of amalgam filling.
The bill for the dental treatment received is paid by the client; the original invoice has to be forwarded to the insurance broker Care Consult. The party insured receives a refund of the total costs of the analgesic treatment; „as if“ the standard amalgam filling. Incremental costs for the high quality filling as well as the franchise are being deducted from the amount paid.
This text serves for information purpose only. The original German version is the legally binding one.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten, die sich für eine Praktikantenstelle in Österreich entschlossen haben, bietet die Care Consult Versicherungsmakler GmbH einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz an.
Praktikantinnen und Praktikanten sind während der Beschäftigung in Österreich meistens sozialversichert und können mit den erforderlichen Unterlagen den Versicherungsschutz geltend machen. Doch nicht immer ist es einfach, einen kurzfristigen Termin bei einem „Kassen-Arzt“ zu ergattern, mitunter werden Ausländer in Privatkrankenhäuser eingeliefert. Heimtransporte werden überhaupt nicht von der Sozialversicherung übernommen. Für diese Fälle ist die Praktikanten-Zusatzversicherung sinnvoll.
Die Leistungen:
Arzt- und Medikamentkosten | bis € 145.300 |
(Selbstbehalt 10%, mindestens € 36) | |
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) | bis € 145.300 |
Medizinisch notwendiger Heimtransport | bis € 72.650 |
Ärztlich verordneter Krankentransport | 100 % der Kosten |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | 100 % der Kosten |
Unfall-Tod | € 5.000 |
Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%) | bis € 100.000 |
Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden) | bis € 363.000 |
- Die Praktikanten-Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich.
- Der Versicherungsvertrag kann nur für die Dauer des Praktikums genommen werden und ist mit einer Höchstdauer von 6 Monaten begrenzt. Er ist vor der Einreise nach Österreich abzuschließen.
Die Prämie beträgt € 39,50 je Monat und ist im Voraus zu bezahlen.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden:
Allgemeine Bedingungen für die Unfall-Versicherung AUVB 1995
Besondere Bedingungen zur Praktikanten-Versicherung (Österreicher im Ausland)
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung, (AHVB 1997 und EHVB 1997) eingeschränkt auf die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, der auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht).
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden oder behandlungsbedürftig waren
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Schutzimpfungen, Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Bescheinigungen, Gutachten
- Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen
Holiday Austria Insurance - Online Abschluss
Unbeschwerten Urlaub in Österreich können Sie mit dem Versicherungspaket Holiday in Austria genießen. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsabschluss gleichzeitig mit der Hotelbuchung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach der Hotelbuchung erfolgen muss. Bei späterem Abschluss beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Abschluss.
Die Leistungen:
1. Stornoschutz bei Nichtantritt einer Reise
• Ersatz der Stornokosten
bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis
(20% Selbstbehalt bei Erkrankung)
Storno- und Reiseabbruchgründe:
1. Erkrankung, Unfall, Tod des Versicherten oder seiner Familienangehörigen
2. Sachschäden am Eigentum
3. Verlust des Arbeitsplatzes
4. Einberufungsbefehl
5. Scheidung
6. Nichtbestehen der Reifeprüfung
7. Gerichtsvorladung
2. Unplanmäßige Urlaubsdauer
• Reiseabbruch:
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements
bis zum gebuchten Reisepreis (20% Selbstbehalt bei Erkrankung)
• Nicht planmäßig beendeter Aufenthalt:
Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung)
bis 50% des gebuchten Reisepreises bis max. € 2.000
• Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes
a) Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort
(z.B. Autopanne): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs
b) Elementarereignis vor Ort:
Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre
(aufgrund von Lawinen, Muren etc. )
bis 20% des gebuchten Reisepreises, bis max. € 365
3. Medizinische Leistungen
• Heimtransport nach beendetem, mindestens 5-tägigen Krankenhausaufenthalt |
bis € 1.000 |
• Transport in das nächstgelegene Krankenhaus | bis 100% |
• Verlegungstransport innerhalb Österreichs | bis € 1.090 |
• Krankenbesuch (wenn kein Verlegungstransport stattfindet) | |
Hin- und Rückreise: | bis 100% |
Nächtigungskosten: | bis € 300 |
4. Weitere Leistungen
• Miete von gleichwertigen Ersatzgeräten bei Diebstahl oder Bruch von Sportgeräten |
bis € 30 pro Person und Tag (max. € 210 pro Person) |
• Betreuungsperson für die Heimreise minderjähriger Angehöriger |
bis € 3.640 |
• Fahrzeugrückholung bei Lenkerausfall (mit Chauffeur) | bis 100% |
• Polizeieinsatz bei Verkehrsunfall ohne Personenschaden | bis € 75 |
• Such- und Bergungskosten (inkl. Hubschrauberbergung) | bis € 7.500 |
Die Prämie richtet sich nach dem Reisepreis und kann online berechnet werden. Der Abschluss ist ebenfalls online möglich.
Die Prämien:
Gebuchter Reisepreis bis |
Prämie pro Buchung |
€ 300 | € 17 |
€ 700 | € 27 |
€ 1.000 | € 36 |
€ 1.500 | € 50 |
€ 2.000 | € 71 |
€ 2.500 | € 91 |
€ 3.000 | € 109 |
€ 3.500 | € 129 |
€ 4.000 | € 149 |
€ 4.500 | € 168 |
€ 5.000 | € 188 |
€ 5.500 | € 208 |
€ 6.000 | € 228 |
€ 6.500 | € 250 |
€ 7.000 | € 270 |
€ 7.500 | € 290 |
Unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit (manuell oder nicht manuell) im Ausland, unabhängig von einer ausgeübten Sportart (ausgenommen Motorsport) können wir mit unserem europäischen Vertragspartner folgende Absicherung anbieten:
A. WELTWEIT GÜLTIGE REISEVERSICHERUNG (außer im Heimatland)
Abschließbar für eine Reise bis zur Dauer von 1 Jahr. Die Versicherungsprämie besteht aus einer Grundprämie und einem Tagestarif, der sich nach dem Lebensalter richtet. Als Sonderprodukt ist auch eine JAHRESVERSICHERUNG möglich, die dann zur Anwendung kommt, wenn Sie innerhalb eines Jahres mehrere Reise unternehmen werden, von denen jede einzelne nicht länger als 4 Wochen dauert.
Wenn dieses Versicherungsprodukt Ihren persönlichen Versicherungsbedarf abdeckt, dann geben Sie uns hier Ihren Namen, Ihr Alter sowie die Art und Dauer des Auslandsaufenthalts bekannt, wir senden Ihnen entsprechende Unterlagen mit den aktuellen Prämien zu.
B. WELTWEIT GÜLTIGER KRANKENHAUSPLAN (außer im Heimatland)
Abschließbar für einen Auslandsaufenthalt von mindestens 1 Jahr.
Basismodul Krankenhauskosten (stationärer bzw. tagesklinischer Aufenthalt)
Modul 1. Behandlungskosten des Praktischen Arztes oder Facharztes
Modul 2. Kostenersatz für Arznei- und Hilfsmittel
Modul 3. Medizinische Evakuierung und Rückreise
Modul 4. Kosten für Zahnbehandlung und Augenoptik
Das Basismodul ist obligat, die anderen Module sind frei kombinierbar. Eine Sozialversicherung ist nicht vorgeschrieben.
Wenn dieses Versicherungsprodukt Ihren persönlichen Versicherungsbedarf abdeckt, dann geben Sie uns hier Ihren Namen, Ihr Alter sowie die Art und Dauer des Auslandsaufenthalts bekannt, wir senden Ihnen entsprechende Unterlagen mit den aktuellen Prämien zu.
Studentinnen-/Studenten-Versicherung für Ausländer, die vorübergehend in Österreich studieren
Studierende, die über keine in Österreich gültige Krankenversicherung verfügen, können sich für den vorübergehenden Aufenthalt in Österreich versichern. Darüber hinaus kann auch Gastgebern von Studierenden, die eine Haftungserklärung abzugeben haben, Versicherungsschutz geboten werden. (HAFTUNGSERKLÄRUNG GEGENÜBER DER REPUBLIK ÖSTERREICH http://www.bmi.gv.at/downloadarea/niederlassung/zertifizierung/Haftungserklaerung.pdf)
- Die Studenten-Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes in Österreich.
- Der Versicherungsvertrag ist ein mit 11 Monaten und 29 Tagen befristeter Vertrag.
Der Versicherungsschutz gilt auch während einer Reise, außerhalb Österreichs, in ein angrenzendes Land sowie in alle Schengenstaaten mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen, nicht jedoch im Heimatland der versicherten Person.
Prämien und Leistungen:
Arzt- und Medikamentkosten | 100% der Kosten | |
(Selbstbehalt 5%, mindestens € 15) | ||
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) | 100 % der Kosten | |
Medizinisch notwendiger Heimtransport | 100 % der Kosten | |
Ärztlich verordneter Krankentransport | 100 % der Kosten | |
Unfall-Tod | € 5.000 | |
Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%) | bis € 100.000 | |
Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden) |
bis € 363.000 |
Monatsprämie € 39,50
Die Versicherungsprämie ist im Voraus zu begleichen. Nach Zahlungseingang wird die Versicherungsbestätigung ausgefolgt.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden:
Allgemeine Bedingungen für die Unfall-Versicherung AUVB 1995
Besondere Bedingungen zur Studenten-Versicherung (Ausländer in Österreich)
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung
(AHVB 1997 und EHVB 1997) eingeschränkt auf die Erfüllung von Schadenersatz-verpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, der
auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-bestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht).
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden oder behandlungsbedürftig waren
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Schutzimpfungen
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate,
prophylaktische Behandlungen - Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Bescheinigungen, Gutachten
- Sachschäden und Vermögensschäden in der Privathaftpflicht-Versicherung.
Wichtiger Hinweis: Dieser Versicherungsschutz ersetzt keinesfalls den bestehenden Sozialversicherungsschutz im Heimatland des Studierenden!
HAFTUNGSERKLÄRUNG:
Für den Fall, dass für eingeladene Studenten eine Haftungserklärung gegenüber der Republik Österreich unterschrieben werden muss, kann das Risiko der Abschiebekosten bzw. der Lebenshaltungskosten, die aus der Haftungserklärung dem Gastgeber entstehen, bis zu einem Betrag von € 10.000 bzw. € 20.000 versichert werden. Dazu wählen Sie bitte unten den Antrag "inkl. Vermögensschäden". Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Schadenssumme.
Die zusätzliche Prämie für die Absicherung gegen Vermögensschäden beträgt € 40 bzw. € 70 im Monat.
Welcome to Austria, Online Abschluss
Die Welcome to Austria Versicherung bietet Vorsorge für medizinische Hilfeleistungen (inkl. Reisehaftpflichtversicherung) während des Aufenthaltes von ausländischen Gästen in Österreich und den übrigen Schengen-Staaten. Sie wurde speziell für Touristen mit Visapflicht entwickelt.
Die Leistungen:
1. Medizinische Leistungen | bis € 55.000*) |
• Heimtransport (inkl. Ambulanzjet) bzw. Verlegungstransport bei medizinischer Notwendigkeit • Kostenersatz für stationäre Behandlung • Kosten der Überführung Verstorbener • Such- und Bergungskosten • Kostenersatz für ambulante Behandlung |
* Für Versicherungsvarianten mit Geltungsdauer bis max. 5 oder 8 Tage beträgt die Höchstversicherungssumme für alle medizinischen Leistungen bis € 30.000.
2. Reise-Privathaftpflicht |
|
• Sachschäden | bis € 37.000 |
• Personenschäden | bis € 365.000 |
3. Abschiebungskosten
Abschiebungskosten bis € 7.500
Die Prämien:
Aufenthaltsdauer | ohne Wintersportrisiko |
mit Wintersportrisiko |
5 Tage | € 9,00 | € 18,00 |
8 Tage | € 14,00 | € 28,00 |
15 Tage | € 25,00 | € 50,00 |
22 Tage | € 40,00 | € 80,00 |
1 Monat | € 59,00 | € 118,00 |
2 Monate | € 169,00 | |
3 Monate | € 209,00 | |
6 Monate | € 419,00 |
Der Versicherungsschutz gilt für eine Reise und kann nach Versicherungsbeginn nicht verlängert werden.
03111663
Der Abschluss ist hier online möglich.
Praktikum im Ausland
Für Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten, die sich für eine Praktikantenstelle im Ausland entschlossen haben, bietet die Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H. einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz an.
Praktikantinnen und Praktikanten sind während der Beschäftigung im Ausland in Österreich sozialversichert und können mit den erforderlichen Unterlagen den Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland geltend machen. Doch nicht immer ist es einfach, einen kurzfristigen Termin bei einem „Kassen-Arzt“ zu ergattern, oftmals werden Ausländer in Privatkrankenhäuser eingeliefert. Heimtransporte werden überhaupt nicht von der Sozialversicherung übernommen. Für diese Fälle ist die Praktikanten-Zusatzversicherung sinnvoll.
Die Leistungen:
Arzt- und Medikamentkosten | bis € 145.300 |
(Selbstbehalt 10%, mindestens € 36) | |
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) | bis € 145.300 |
Medizinisch notwendiger Heimtransport | bis € 72.650 |
Ärztlich verordneter Krankentransport | 100 % der Kosten |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | 100 % der Kosten |
Unfall-Tod | € 5.000 |
Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%) | bis € 100.000 |
Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden) | bis € 363.000 |
- Die Praktikanten-Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland.
- Der Versicherungsvertrag kann nur für die Dauer des Praktikums genommen werden und ist mit einer Höchstdauer von 6 Monaten begrenzt. Er ist vor der Abreise aus Österreich abzuschließen.
Die Prämie beträgt € 47 je Monat (Europa) bzw. € 70 (weltweit) und ist monatlich im Voraus zu bezahlen.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden:
Allgemeine Bedingungen für die Unfall-Versicherung AUVB 1995
Besondere Bedingungen zur Praktikanten-Versicherung (Österreicher im Ausland)
Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung, (AHVB 1997 und EHVB 1997) eingeschränkt auf die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, der auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht).
Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden oder behandlungsbedürftig waren
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Schutzimpfungen, Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Bescheinigungen, Gutachten
- Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen
Praktikanten-Versicherung LEONARDO
Eigens für die Anforderungen des Leonardo-Programms bieten wir zusammen mit dem Versicherer ACE eine Praktikantenversicherung an, die um die Haftpflichtversicherung von Sachschäden sowie um Beistandsleistungen im Schadensfall erweitert ist. Alle anderen Leistungen und Versicherungssummen entsprechen der Standard-Praktikantenversicherung.
Die Prämie beträgt € 51 je Monat (Europa) bzw. € 76 (weltweit) und ist monatlich im Voraus zu bezahlen.
Studium im Ausland
Für Studentinnen und Studenten, die sich für ein Studium im Ausland entschlossen haben, bietet die Care Consult Versicherungsmakler GmbH einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz an. Studentinnen und Studenten sind in der Regel auch während des Studiums im Ausland in Österreich weiterhin sozialversichert und können - mit dem erforderlichen Nachweis - den Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland geltend machen. Doch nicht immer ist es einfach, einen kurzfristigen Termin bei einem „Kassen"-Arzt zu ergattern. Oftmals werden Ausländer in Privatkrankenhäuser eingeliefert. Heimtransporte werden überhaupt nicht von der Sozialversicherung übernommen.
Die „sozialversicherte“ Behandlung im Ausland erfolgt nach Maßgabe der für diese Länder üblichen Standards. Eine Zusatzversicherung ist sinnvoll, da sie mit Ausnahme bestehender Erkrankungen, die bereits vor der Abreise bestanden haben, eine Behandlung auch als Privatpatient ermöglicht.
Die Leistungen:
Arzt- und Medikamentkosten | bis € 145.300 | |
(Selbstbehalt 10%, mindestens € 36) | ||
Spitalskosten (allgemeine Gebührenklasse) | bis € 145.300 | |
Medizinisch notwendiger Heimtransport | bis € 72.650 | |
Ärztlich verordneter Krankentransport | 100 % der Kosten | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | 100 % der Kosten | |
Unfall-Tod | € 5.000 | |
Unfall-Dauerinvalidität (ab einem Invaliditätsgrad von 20%) | bis € 100.000 | |
Privathaftpflicht (Versicherungsschutz eingeschränkt auf Personenschäden) | bis € 363.000 |
- Die Studenten-Versicherung kann nur für Personen abgeschlossen werden, die das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Der Versicherungsschutz gilt während des vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland.
- Der Versicherungsvertrag kann nur für die Dauer des Studiums im Ausland genommen werden und ist mit einer Höchstdauer von 11 Monaten und 29 Tagen begrenzt. Er ist vor der Abreise aus Österreich abzuschließen.
Die Prämie beträgt € 36 je Monat (Europa) bzw. € 54 (weltweit) und wird im Voraus eingehoben.
Es gelten nachgenannte Versicherungsbedingungen und Klauseln, die dem Versicherungsnehmer mit der Polizze zur Verfügung gestellt werden: Allgemeine Bedingungen für die Unfall-Versicherung AUVB 1995 Besondere Bedingungen zur Studenten-Versicherung (Österreicher im Ausland) Allgemeine und Ergänzende Allgemeine Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung, (AHVB 1997 und EHVB 1997) eingeschränkt auf die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personenschadens, der auf einen versicherten Schaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen. Von den Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen gilt Ziffer 15 (Privathaftpflicht). Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht für:
- Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungsbeginn bestanden oder behandlungsbedürftig waren
- Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, wie z.B. Krebsvorsorge
- Untersuchungen zur Erlangung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Schutzimpfungen, Entziehungsmaßnahmen, Kuren, Massagen
- Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe etc.)
- Bescheinigungen, Gutachten
- Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen, Implantate, prophylaktische Behandlungen
Entsendungsversicherung
Arbeitgeber, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen, tragen die Verantwortung für Risiken, die nur zum Teil durch die gesetzliche Sozialversicherung gedeckt werden. Bei Geschäftsreisen (und zwar bereits im Inland, und in einem noch viel höheren Ausmaß im Ausland!) bestehen wesentliche Deckungslücken, die vom Unternehmen selbst abgesichert werden sollten. In erster Linie betrifft dies das Risiko eines Unfalles oder einer Erkrankung im Ausland.
Krankenbehandlung: Die in Österreich bestehende gesetzliche Pflichtversicherung in der Krankenversicherung garantiert allen Erwerbstätigen Anspruch auf Krankenbehandlung im Inland. Im Ausland gilt dieser umfassende Krankenversicherungsschutz auch in allen Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und in der Schweiz. Aufgrund bilateraler Abkommen erbringen weiters die Krankenversicherungsträger in Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Mazedonien und in der Türkei für österreichische Sozialversicherte derartige Leistungen. In allen übrigen Staaten der Erde bietet die österreichische Sozialversicherungkeinen direkten Krankenversicherungsschutz.
Eine dienstliche Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland darf nicht länger als 12 Monate (Verlängerungsmöglichkeit um weitere 12 Monate ist gegeben) andauern. Die Leistungserbringung im Ausland wird nur unter gewissen Voraussetzungen gewährt. Sie erfolgt z.B. nur nach den jeweiligen örtlichen Standards, wie sie auch für die dortige pflichtversicherte Bevölkerung gelten. Eine bessere Versorgung ist nur bei Inanspruchnahme privater Krankenbehandlungseinrichtungen möglich, die dadurch entstehenden Mehrkosten werden aber vom österreichischen Sozialversicherungsträger nicht übernommen.
In allen Staaten außerhalb des EU/EWR-Raumes sowie außerhalb der Schweiz und der Abkommensstaaten gilt § 130 ASVG, der dem Arbeitnehmer und seinen Angehörigen einen direkten Anspruch auf Leistungserbringung durch den Arbeitgeber verschafft. D.h. der Arbeitgeber hat kraft Gesetzes die medizinische Versorgung seiner Arbeitnehmer, die von ihnen in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen, in voller Höhe zu ersetzen. Der Arbeitgeber hat sodann zwar Anspruch auf Kostenerstattung durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger gemäß §§ 130,131,151 ASVG, diese Erstattungsbeträge sind aber der Höhe nach limitiert und decken bei weitem nicht die tatsächliche Aufwendungen. Für das Jahr 2008 sind die Kostenerstattungsbeträge wie folgt festgesetzt:
- EUR 6,55/Tag für ärztliche Hilfe (1/20 der Höchstbeitragsgrundlage)
- EUR 4,37/Tag für Medikamente (1/30 der Höchstbeitragsgrundlage)
- ca. EUR 115/Tag für Pflegegebühren (abhängig von der jeweiligen Satzung der zuständigen GKK, jedoch österreichweit nur geringe Unterschiede)
Für einen stationären Krankenhausaufenthalt in den USA werden pro Tag durchaus € 10.000 bis € 15.000 aufzuwenden sein müssen, darüber hinaus sind auch noch Untersuchungen und Operationskosten zu tragen.
Rückholung in die Heimat: Die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht verpflichtet nach Auffassung von Juristen den Arbeitgeber dazu, seinen Arbeitnehmern im Krankheitsfall eine adäquate Heilbehandlung zu ermöglichen. Somit wird der Arbeitgeber Vorkehrungen bei einer Entsendung zu treffen haben, damit dem Arbeitnehmer eine dem inländischen Standard vergleichbare Heilbehandlung gewährt werden kann. Diese Überlegungen hat auch der Gesetzgeber im § 2 Abs 3 des Arbeitsvertragsrechts-anpassungsgesetz (AVRAG) aufgenommen. Demnach ist bei einer länger als einen Monat andauernden Tätigkeit im Ausland eine vertragliche Vereinbarung über die allfälligen Bedingungen für eine Rückführung nach Österreich zu treffen. Wichtig ist, dass eine Krankenversicherung, die der Mitarbeiter privat abgeschlossen hat, den Arbeitgeber nicht entlastet. Die im § 67 Versicherungs-vertragsgesetz festgelegte Legalzession ermöglicht dem Versicherer - nach Erbringung der Leistung - die Forderungen beim Arbeitgeber geltend zu machen.
Die Leistungen:
Behandlungs- und Bergungskosten Subsidiär zu den Leistungen aus gesetzlicher oder privater Krankenversicherung, bzw. zu den Leistungen aufgrund von Mitgliedschaften bei Vereinen etc., werden nach akuter Krankheit oder einem Unfall folgende, nach ärztlicher Anordnung notwendige Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme (€ 80.000 bzw. € 35.000) ersetzt:
- Aufwendungen für Arzthonorare, sowie vom Arzt verordnete Medikamente
- Krankenhausbehandlung (ambulant oder stationär)
- direkter Transport ins Krankenhaus, in dem eine Behandlung möglich ist
- Rücktransport vom Krankenhaus zur Unterkunft bzw. zur Rückreisestelle (Bahn-, Schiff-, Autobusstation oder Flugplatz)
- erstmalige Anschaffung von Heilbehelfen
- Bergungskosten bis € 8.000
- Versicherte Rückholkosten
Ärztlich empfohlene, notwendige Rückholkosten sind von Grund auf je Rückholung bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Gemäß Art. 11.3. AUVB 1995 werden bei Tod auch die mit der Überführung des Toten zu dessen letztem Wohnort verbundenen Kosten ersetzt. Ist ein Heimtransport, infolge eines Unfalles oder einer plötzlich eintretenden Erkrankung, im Zusammenwirken mit dem IFRA-Ärzteteam (Internationaler Flugrettungsdienst Austria) als medizinisch indiziert anzusehen, so werden die Kosten des Heimtransportes (Krankenwagen, Linienflug mit Stretcher oder Ambulanzjet) zu 100% - bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Versicherungsfall - übernommen. Der internationale Flugrettungsdienst Austria ist rund um die Uhr erreichbar und ist befugt, in Vollmacht des Versicherers, über die notwendigen Maßnahmen für den Rücktransport zu entscheiden und Rücktransporte für die versicherten Personen durchzuführen.
Todesfall
Bei Ableben einer versicherten Person auf einer versicherten Reise durch Unfall kommt die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung. Dauernde Invalidität – Mögliche ZusatzdeckungVersicherungsschutz für dauernde Invalidität infolge eines Unfalles gilt gemäß Artikel 7 der „Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995)“ bis zur vereinbarten Versicherungssumme. In Ergänzung zu Artikel 7 der AUVB 1995 wird eine Versicherungsleistung nur dann gewährt, wenn sich nach den Bestimmungen 1. - 8. ein Invaliditätsgrad von 20% oder darüber ergibt.
Prämien
Die Prämie wird pro Reisetag berechnet. Bei einer Versicherungssumme von € 80.000 beträgt sie zwischen € 3,10 und € 3,50. Bei einer Versicherungssumme von € 35.000 liegt die Prämie zwischen € 1,40 und € 1,75 je Reisetag.
-
Die Prämie für € 100.000 Versicherungssumme bei der Zusatzversicherung für Dauerinvalidität beträgt € 0,60 je Reisetag.
-
Die Jahresmindestprämie beträgt € 150.
Unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit (manuell oder nicht manuell) im Ausland, unabhängig von einer ausgeübten Sportart (ausgenommen Motorsport) können wir mit unserem europäischen Vertragspartner folgende Absicherung anbieten:
A. WELTWEIT GÜLTIGE REISEVERSICHERUNG (außer im Heimatland)
Abschließbar für eine Reise bis zur Dauer von 1 Jahr. Die Versicherungsprämie besteht aus einer Grundprämie und einem Tagestarif, der sich nach dem Lebensalter richtet. Als Sonderprodukt ist auch eine JAHRESVERSICHERUNG möglich, die dann zur Anwendung kommt, wenn Sie innerhalb eines Jahres mehrere Reise unternehmen werden, von denen jede einzelne nicht länger als 4 Wochen dauert.
Wenn dieses Versicherungsprodukt Ihren persönlichen Versicherungsbedarf abdeckt, dann geben Sie uns hier Ihren Namen, Ihr Alter sowie die Art und Dauer des Auslandsaufenthalts bekannt, wir senden Ihnen entsprechende Unterlagen mit den aktuellen Prämien zu.
B. WELTWEIT GÜLTIGER KRANKENHAUSPLAN (außer im Heimatland)
Abschließbar für einen Auslandsaufenthalt von mindestens 1 Jahr.
Basismodul Krankenhauskosten (stationärer bzw. tagesklinischer Aufenthalt)
Modul 1. Behandlungskosten des Praktischen Arztes oder Facharztes
Modul 2. Kostenersatz für Arznei- und Hilfsmittel
Modul 3. Medizinische Evakuierung und Rückreise
Modul 4. Kosten für Zahnbehandlung und Augenoptik
Das Basismodul ist obligat, die anderen Module sind frei kombinierbar. Eine Sozialversicherung ist nicht vorgeschrieben.
Wenn dieses Versicherungsprodukt Ihren persönlichen Versicherungsbedarf abdeckt, dann geben Sie uns hier Ihren Namen, Ihr Alter sowie die Art und Dauer des Auslandsaufenthalts bekannt, wir senden Ihnen entsprechende Unterlagen mit den aktuellen Prämien zu.
Reiseveranstalter, Hoteliers und Income-Agenturen
Für Kunden und Gäste, die aus visumpflichtigen Ländern kommen, müssen heimische Reiseveranstalter eine "Haftungserklärung" abgeben. Besonders betrifft das derzeit Personen aus Russland, den GUS-Staaten und Asien.
In welchen Fällen hilft die Vertrauensschaden-Versicherung? Der Versicherer bietet Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer für Schäden durch Handlungen und Unterlassungen von Kunden oder Gästen aus dem Titel der Haftungserklärung in Anspruch genommen wird.
Der Gast hat einen Unfall, bei dem Spitalskosten entstehen, die der Gast nicht zahlen kann. Der Reiseveranstalter oder Hotelier kann in diesem Fall zur Kasse gebeten werden.
Der Gast sucht um Asyl an und will nicht in seine Heimat zurückkehren. Monatelange Unterbringungs-, Verpflege- und medizinische Kosten in der Höhe von einigen zehntausend €, für die der Einlader aufkommen muß, könnten die Folge sein.
Versicherungssumme bis € 100.000 je Fall. Mindestprämie € 300.
Um ein auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot legen zu können, nehmen Sie bitte hier Kontakt mit uns auf.
Diese Seite eröffnen wir soeben neu, sie wird in den nächsten Tagen befüllt.
Als Vorab-Information haben wir für sie etwas weiter unten den Prospekt zum Download bereitsgestellt. Um ein auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot legen zu können, nehmen Sie bitte hier Kontakt mit uns auf.
Incoming-Reisebüros und Subveranstalter
Abgesehen von der Forderung ausländischer Reiseveranstalter gegenüber Incoming-Reisebüros eine spezielle Haftpflicht Versicherung nachzuweisen, bietet die von uns entwickelte Spezial-Deckung einen besonderen Schutz.
Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Incoming-Reisebüros oder Subveranstalter
Die Judikatur bemisst Minderungs-Ansprüche der Reiseteilnehmer in einem Prozentsatz vom gesamten Reisepreis. Eine schlecht erbrachte Leistung eines Leistungsträgers des Incoming-Reisebüros oder Subveranstalters kann daher zur Rückzahlungsverpflichtung des Veranstalters führen die höher ist, als der Wert der vom Incoming-Reisebüro bzw. Subveranstalter fakturierten Leistung. Die vom Veranstalter zu zahlenden Schadenersatzansprüche werden in der Regel im Wege des Regresses vom Incoming-Reisebüro bzw. dem Subveranstalter gefordert.
Um einen derartigen Schadenfall prüfen zu können, ist es notwendig, sofort über allfällige Ansprüche der Reisenden informiert zu werden, damit rechtzeitig Beweise gesichert werden können, die zu einer Entlastung des Incoming-Reisebüros bzw. des Subveranstalters führen. Daher ist es unerlässlich, dass in den Geschäftsbedingungen der Incoming-Reisebüros bzw. der Subveranstalter Klauseln vereinbart werden, wonach eine sofortige Rügepflicht bei sonstigem Verfall der Ansprüche vorgesehen ist. Anders als bei Reiseverträgen mit Verbrauchern ist eine derartige Klausel nicht rechtwidrig.
Von der Versicherung werden berechtigte Regressansprüche von Reiseunternehmen, die nicht mit Personen- oder Sachschäden zusammenhängen, die darauf zurückzuführen sind, dass Reiseteilnehmer gegenüber dem Veranstalter (dem Geschäftspartner des Versicherungsnehmers) auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts Schadenersatzansprüche geltend gemacht haben, ersetzt.
Die Versicherungssumme beträgt € 55.000 je Schadenereignis bei einem Selbstbehalt von 10% der Schadenssumme, mindestens jedoch € 75 pro Person.
Personenschaden-Haftpflicht Versicherung für Incoming-Reisebüros oder Subveranstalter
Ersetzt werden berechtigte Schadenersatzansprüche von Reiseunternehmen wegen erlittener Vermögensminderungen, die mit Personenschäden zusammenhängen, die Reiseteilnehmer gegenüber dem Veranstalter auf Grundlage gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts geltend gemacht haben und im Wege des Regresses vom Versicherungsnehmer gefordert werden.
Die Versicherungssumme beträgt € 7.000.000
Care Consult übernimmt im Versicherungsfall die Schadenbearbeitung
Das heißt: Prüfung der Haftpflichtfrage
Korrespondenz mit dem Vertragspartner und ggf. mit Anwälten
Bezahlung berechtigter Schadenersatzleistungen
Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
Die Jahresnettoprämie beträgt € 1,90 pro Person.
Die Jahresmindestprämie beträgt € 1.900 (1.000 Pax p.a.).
Prämien zuzüglich 11% Versicherungssteuer.
Die Haftung des Reisebüros als Vermittler
Das Reisebüro unterliegt vielen gesetzlichen Bestimmungen wie beispielsweise dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung, dem Konsumentenschutzgesetz, der Verordnung des Rates über Luftfahrt und und und …
Neben der ordnungsgemäßen Vermittlungstätigkeit ist das Reisebüro auch verpflichtet, dem Kunden bestimmte Informationen - im Zusammenhang mit der Reise - zu geben. Hier ist insbesondere die Informationspflicht in Hinblick auf Pass-, Visa- und Impfvorschriften hervorzuheben.
Selbst bei gewissenhafter Vermittlung können Ihnen Fehler unterlaufen. Derartige Fehler können zu einem Schaden des Kunden führen, den dieser beim Reisebüro geltend machen kann.
Gegen Vermögensschäden und Personenschäden kann sich das Reisebüro mittels unserer Spezial-Haftpflicht Versicherungen für Reisebüros schützen.
Versicherungsprämien auf Anfrage.
Aufgrund der Vielseitigkeit der Tätigkeit des Reisebüros ist eine Beratung vor dem Abschluss unbedingt notwendig. Die Care Consult verfügt über eine bald 30-jährige Erfahrung auf dem Gebiet der Spezial-Haftpflicht Versicherung für Touristik Unternehmen. Profitieren Sie von diesem Know-how!
Diese Seite eröffnen wir soeben neu, sie wird in den nächsten Tagen befüllt.
Als Vorab-Information haben wir für sie etwas weiter unten den Prospekt zum Download bereitsgestellt. Um ein auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot legen zu können, nehmen Sie bitte hier Kontakt mit uns auf.
Es sollte selbstverständlich sein, dass ein Betrieb gegen jene Gefahren versichert wird, die wir auch als Privatperson absichern. Gegen Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasserschäden, Haftpflicht.
Doch was passiert, wenn ein Schaden dazu führt, dass der Betrieb unterbrochen wird? Können Sie sich das leisten? Benötigen Sie eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung oder doch eine Mehrkosten-Versicherung, um kurzfristig Räume und EDV anzumieten?
Wir prüfen die bestehenden Polizzen und erstellen eine Analyse der Gefahren, die versichert werden sollten. Treten Sie mit uns in Kontakt.
bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme.
Neu: Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter
In Österreich gibt es derzeit rund 675 eingetragene Reiseveranstalter, wovon 453 zu den kleinen und mittleren Reiseveranstalter (bis Absicherungsumme EUR 30.000) zählen. Für diese Gruppe bietet die Care Consult seit 01.September 2010 eine Alternative zur Bankgarantie.
Care Consult bietet als Alternative zur Bankgarantie eine Versicherungslösung an, die nicht unbedingt billiger sein muss, aber mehr Flexibilität für den Unternehmer ermöglicht: Die Versicherungsprämie ist als Betriebsausgabe absetzbar und belastet zum Unterschied von der Bankgarantie, die wie ein Kredit wirkt, nicht die Liquidität. Auch die Quote der geforderten Sicherheiten ist niedriger.
Care Consult prüft das Risiko, quottiert die Prämie, polizziert und inkassiert. Die Zur Prüfung notwendigen Unterlagen finden Sie als Attachment zum downloaden.
Versicherer: Zürich Versicherung Deutschland
Kombiniert werden sollte die Insolvenzversicherung mit der speziellen Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung. Sie sichert alle Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden ab, für die der Reiseveranstalter dem Kunden gegenüber haftet. Wenn beispielsweise ein Kunde vom Urlaubsort wieder heim reist, weil das Hotelzimmer unzumutbar und kein entsprechender Ersatz verfügbar ist, kann er die Rückzahlung des Reisepreises und den Ersatz der Rückreisekosten verlangen.
Reiseveranstalter, Hoteliers und Income-Agenturen
Für Kunden und Gäste, die aus visumpflichtigen Ländern kommen, müssen heimische Reiseveranstalter eine "Haftungserklärung" abgeben. Besonders betrifft das derzeit Personen aus Russland, den GUS-Staaten und Asien.
In welchen Fällen hilft die Vertrauensschaden-Versicherung? Der Versicherer bietet Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer für Schäden durch Handlungen und Unterlassungen von Kunden oder Gästen aus dem Titel der Haftungserklärung in Anspruch genommen wird.
Der Gast hat einen Unfall, bei dem Spitalskosten entstehen, die der Gast nicht zahlen kann. Der Reiseveranstalter oder Hotelier kann in diesem Fall zur Kasse gebeten werden.
Der Gast sucht um Asyl an und will nicht in seine Heimat zurückkehren. Monatelange Unterbringungs-, Verpflege- und medizinische Kosten in der Höhe von einigen zehntausend €, für die der Einlader aufkommen muß, könnten die Folge sein.
Versicherungssumme bis € 100.000 je Fall. Mindestprämie € 300.
Um ein auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot legen zu können, nehmen Sie bitte hier Kontakt mit uns auf.
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Der Reiseveranstalter
Unternehmen, die Reiseprogramme selbst zusammenstellen (insolvenzversicherungspflichtig!) und die die Durchführung der erforderlichen Leistungen zusagen und die angebotene Reisen entweder selbst oder über einen Reisevermittler zur Buchung anbieten (§ 31b Absatz 2 Ziffer 2 KSchG), gelten als Reiseveranstalter.
Reiseveranstalter ist auch derjenige, der von dritter Seite zusammengestellte Reisen kauft und in eigenem Namen weiterverkauft (OGH).
Reiseveranstalter ist überhaupt jeder, der Reiseleistungen unter dem Anschein, es seien seine Eigenleistungen, ausschreibt, bewirbt und anbietet (OGH).
Für Reiseveranstalter bieten wir zwei Möglichkeiten der Absicherung an: TourOperatorsCare und TourOperatorsCare-Plus. Beide enthalten eine Vermögensschaden-Haftpflicht- und eine Personen- und Sachschaden-Haftpflicht-Versicherung.
Versicherungsschutz besteht, wenn Kunden Vermögens- oder Personen- oder Sachschäden erleiden.
Beispiel:
Ein Kunde findet am Reiseziel ein unbrauchbares Zimmer vor und verweigert die Übernahme. Da sich innerhalb weniger Stunden kein Ersatzzimmer findet, kündigt er den Vertrag und reist nach Hause. Er verlangt den Reisepreis zurück und fordert die Kosten der Heimreise und der notwendigen Übernachtungen. Darüber hinaus wird Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht.
Die Variante Tour Operators Care ersetzt die Kosten der Heimreise und der Übernachtungen (reiner Vermögensschaden!).
Die Variante Tour Operators Care-Plus ersetzt alle tatsächlich angefallenen Kosten für die abgebrochene Reise abzüglich der ersparten Leistungen; also zusätzlich die Kosten des ungenützten Zimmers, wenn alle Rückforderungen beim Hotel vor Ort fehlschlagen.
Die Versicherungssummen betragen
bei Vermögensschäden € 55.000,
bei Personenschäden € 7.000.000,
bei Sachschäden € 700.000.
Versicherungsprämien auf Anfrage.
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Es sollte selbstverständlich sein, dass ein Betrieb gegen jene Gefahren versichert wird, die wir auch als Privatperson absichern. Gegen Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasserschäden, Haftpflicht.
Doch was passiert, wenn ein Schaden dazu führt, dass der Betrieb unterbrochen wird? Können Sie sich das leisten? Benötigen Sie eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung oder doch eine Mehrkosten-Versicherung, um kurzfristig Räume und EDV anzumieten?
Wir prüfen die bestehenden Polizzen und erstellen eine Analyse der Gefahren, die versichert werden sollten. Treten Sie mit uns in Kontakt.
bitten wir um persönliche Kontaktaufnahme.
Bus-Unfallsoforthilfe
Ein Versicherungsangebot für Mitglieder des Fachverbandes der Autobusunternehmungen.
Bei einem Busunfall mit Personenschaden in Europa eines Busses des versicherten Busunternehmens übernimmt der Versicherer die in den ersten 7 Tagen nach Eintritt des Schadenereignisses anfallenden Kosten für nachfolgende vom Krisenstab organisierte Sofortschutz-Leistungen:
- Medizinische Leistungen im Ausland für Businsassen, Reiseleiter und
Buslenker
- Reiseunfallversicherung für Buslenker und Reiseleiter
- Außerplanmäßige Rückreisekosten für Businsassen
- Fahrzeugtransport für das Busunternehmen
- Reisegepäckversicherung für Businsassen, Reiseleiter und Buslenker
- Reiseassistance für das Busunternehmen
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Versicherung der Gepäckbeförderung in Omnibussen (2005)
Umfang und Gegenstand der Versicherung
Versichert ist das persönliche Reisegepäck,
a) das dem Busunternehmen zur Beförderung übergeben wird.
b) das von dem Reisenden während der Beförderung in einem Bus
in eigenem Gewahrsam mitgeführt wird.
c) das anlässlich eines Zwischenaufenthaltes mit Einverständnis
des Busunternehmens im Bus zurückgelassen wird.
d) das aufgrund eines Unfalls oder eines sonstigen unvorhersehbaren
Ereignisses zwischengelagert wird.
e)während Transferdiensten durch oder im Auftrag des Busunternehmens
zum Abfahrtsort und zurück;
f) der Omnibusfahrer und Reiseleiter während der Beförderung im Omnibus.
Als versichertes Gepäck gelten sämtliche Sachen, die während einer Reise von den Reisenden (Fahrer/Reiseleiter) mitgeführt werden. Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, und Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunstwert, sowie Kontaktlinsen und Prothesen. Bei Ausweispapieren sind die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung versichert. Ebenso mitversichert gelten Sportgeräte wie z.B. Fahrräder, Ski, Snowboards etc., auch in Fahrradanhängern bzw. Skikoffern/Skiboxen.
Geltungsbereich
Die Versicherung gilt in allen Ländern Europas.
(Bei weltweitem Geltungsbereich wird ein Zuschlag von 50 % auf die unten genannte Prämie erhoben.)
Versicherungssummen
Variante A
Die Höchstentschädigungssumme beträgt je Fahrgast, Omnibusfahrer und Reiseleiter | € 1.000. |
Die Höchstversicherungssumme je Omnibus beträgt | € 10.000. |
Variante B
Die Höchstentschädigungssumme beträgt je Fahrgast, Omnibusfahrer und Reiseleiter | € 2.000. |
Die Höchstversicherungssumme je Omnibus beträgt | € 20.000. |
Versicherungsprämien
Variante A bis zu 10 Bussen
Die Jahresprämie beträgt € 700 inkl. 11 % Versicherungssteuer.
Variante B bis zu 10 Bussen
Die Jahresprämie beträgt € 1.400 inkl. 11 % Versicherungssteuer.
Zusatzprämie je weiteren 5 Bussen
Variante A: € 300
Variante B: € 600
Bei Abschluss eines 10-Jahresvertrages wird ein Dauerrabatt von 20 %, bei einem
5-Jahresvertrag ein Dauerrabatt von 10 % eingeräumt.
Anmietung von fremden Omnibussen
Angemietete Omnibusse gelten prämienfrei mitversichert, wenn sie als Ersatzfahrzeug eines nicht einsatzfähigen Omnibusses anzusehen sind. Zu Spitzenzeiten zusätzlich kurzfristig angemietete Fahrzeuge (Höchstmietzeit 1 Monat) können gegen eine Zuschlagsprämie von € 20 (inklusive Versicherungssteuer) mitversichert werden.
Hier beträgt die Höchsthaftungssumme € 2.000 je Fahrgast, maximal € 20.000 je Schaden.
Besondere Vereinbarung
Im Rahmen des Versicherungsvertrages kann auch das Risiko einer Fehlleitung des Reisegepäcks (Vertauschen oder falsches Verladen) mitversichert werden. Der Prämienzuschlag
hierfür beträgt 25 % auf die Gesamtjahresprämie inklusive 11 % Versicherungssteuer.
Eine Angabe der Zulassungskennzeichen ist erforderlich. Während der Versicherungslaufzeit neu hinzukommende Omnibusse gelten mitversichert, wenn diese innerhalb eines Monats nachgemeldet werden.
Es gelten die Bedingungen für die Versicherung der Gepäckbeförderung in Omnibussen der Europäischen Reiseversicherung AG.
Bus-Reiseveranstalter
Spezial-Haftpflicht Versicherung
Das Reiserecht gilt für alle Arten von Reisen, auch für Busreisen. Anhand von Beispielen kann einerseits die Rechtslage, andererseits der Umfang der Versicherung erklärt werden.
Beispiel:
Der Kunde behauptet, dass aus der Ausschreibung (dem Prospekt) nicht erkennbar war, dass Mittelklassehotels an Hauptverkehrsstrassen zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat unter Hinweis, dass er nicht schlafen konnte, nach dem zweiten Tag die Heimreise mit dem Zug angetreten.
Der Reisende verlangt nicht nur den gesamten Reisepreis, sondern als Schadenersatz auch die Kosten für die Bahnfahrt und Ersatz für entgangene Urlaubsfreude.
Rechtlich gesehen, setzt sich die Forderung des Kunden aus zwei Teilbereichen zusammen:
· Gewährleistungsanspruch: Ein Gewährleistungsanspruch ist verschuldensunabhängig. Auch wenn beispielsweise ein Orkan die Strassen unpassierbar macht, wäre der Anspruch des Reisenden auf Ersatz (des ganzen oder Teile des Reisepreises) möglicherweise berechtigt.
· Schadenersatzanspruch: Ein Schadenersatzanspruch setzt ein Verschulden voraus, in unserem Beispiel also einen Fehler bei der Erstellung der Reiseausschreibung (Behauptung des Kunden: falsche Beschreibung im Katalog). Steht ein Fehler fest, dann haftet das veranstaltende Reisebüro für den finanziellen Schaden einschließlich der entgangenen Urlaubsfreude.
Versicherungsschutz kann im Rahmen der Vermögensschaden-Haftpflicht Versicherung für Bus-Reiseveranstalter für Schadenersatzansprüche geboten werden. Eingeschlossen im Versicherungsschutz sind auch allfällige Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, für den Fall, dass die Situation nicht so klar ist. Beispielsweise weil keine Zusicherung aus dem Prospekt abzuleiten war, dass sich die Hotels nicht direkt an Hauptverkehrsstrassen befinden. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Führung des Prozesses und bezahlt, sofern das Urteil „Das Reisebüro ist schuldig…“ nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch die berechtigten Schadenersatzansprüche. (Nicht die Gewährleistungsansprüche wie die Rückzahlung des Reisepreises).
Gerade bei Busreisen ist die Gefahr, dass eine massive Beschwerde eines Kunden in Hinblick auf die gebotene Leistung auftritt, gering, anders aber die Gefahr eines Personenschadens:
Sollte sich ein Reiseteilnehmer verletzen oder erkranken, weil beispielsweise die Einstiegsleiter im Pool gebrochen ist, weil eine Salmonellenvergiftung vorliegt, weil der Stiegenaufgang nicht beleuchtet war, dann haftet der Reiseveranstalter für diese Personenschäden nach österreichischem Schadenersatzrecht. Es trifft ihn die sog. Erfüllungsgehilfenhaftung nach § 1313a ABGB. Vor derartigen Ansprüchen schützt die Personenschaden-Haftpflicht Versicherung.
Diese Risiken sind mit der von uns entwickelten Spezial-Haftpflicht Versicherung für Reiseveranstalter versicherbar.
Die Prämien:
Die Jahres-Mindestprämie: € 1.110 oder ab 1.100 Reiseteilnehmer € 1,00 pro Person im
Jahr für die Kombination Vermögensschaden und
Personenschaden
€ 777 oder ab 1.555 Reiseteilnehmer im Jahr € 0,50 pro Person
für die Personenschaden-Haftpflicht Versicherung
Die Versicherungssummen:
€ 25.000 für Vermögensschäden
€ 3.500.000 für Personenschäden
Selbstbehalt: bei Vermögensschäden je Schadenereignis 10 % des Schadens,
mindestens € 75 je Teilnehmer
bei Personenschäden: kein Selbstbehalt
Veranstaltungsausfall-Versicherung
Sie haben professionell gearbeitet, alles wohl durchdacht und geplant - Künstler sind engagiert, Tickets gibt es schon lange keine mehr, doch auf Grund eines unvorhergesehenen Ereignisses, wie einer ausgerufenen Staatstrauer oder der plötzlichen Unbespielbarkeit der Location (Bsp.: Abbrennen der Sofiensäle), muss die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden. Oder das Stadion ist ausverkauft und man fiebert dem Auftritt des legendären Rockstars entgegen, der aber auf Grund einer plötzlichen Erkältung nicht auftreten kann. Die Szenarien sind mannigfaltig – der Schaden jedoch immer enorm. Diese Risiken können mit einer Ausfallversicherung sinnvoll abgedeckt werden. Da dieses Produkt bzw. der Versicherungsschutz maßgeschneidert werden kann, müssen Sie auch keine überflüssigen Prämien zahlen.
Es ist wichtig, rechtzeitig daran zu denken, diese Versicherung abzuschließen, denn unter 4 - 6 Wochen vor einer Veranstaltung ist es nicht mehr möglich, Angebote von den Versicherungsunternehmen zu bekommen.
Die Deckungsvarianten:
Deckung Typ A:
Nichtdurchführbarkeit einer Veranstaltung, obwohl alle Beteiligten anwesend sind (z.B.: regionaler Stromausfall, abgebrannte Bühne, Staatstrauer, behördliche Untersagung).
Richtprämiensatz ab: 1,2% der Versicherungssumme.
Deckung Typ B:
Deckung gemäß Typ A und zusätzlich die Nichtdurchführbarkeit aufgrund des Nichterscheinens des Künstlers, wegen Krankheit, Unfall oder Tod.
Richtprämiensatz ab: 2% der Versicherungssumme.
Weitere mögliche Deckungen:
Wetterbedingter Ausfall einer Veranstaltung in Verbindung mit einer der zuvor genannten Formen (A oder B) oder auch alleine möglich.
Absage infolge folgender Witterungsverhältnisse:
- leichte Niederschläge oder
- heftige Niederschläge oder
- Witterungsverhältnisse, die eine Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer darstellen.
In der Ausfallversicherung kann auf alle Belange des Veranstalters eingegangen werden. Es müssen auch, weil der Versicherungsschutz maßgeschneidert werden kann, keine überflüssigen Versicherungsprämien bezahlt werden. Die Haftungsdauer für einen solchen Vertrag ist auf eine Dauer von bis zu 60 Tagen konzipiert.
Auch wenn Sie eine Haftpflicht Versicherung haben oder eine spezielle Veranstalter-Haftpflicht Versicherung abgeschlossen haben, es besteht kein Deckungsschutz für Gegenstände, die Sie, egal ob gegen Gebühr oder nicht, in Verwahrung genommen haben.
Damit Sie in diesem Fall versichert sind, bieten wir eine spezielle Garderobeversicherung an.
Diese Versicherung kann für einmalige Ereignisse (Bälle, Clubbings), aber auch auf Ganzjahresbasis abgeschlossen werden (Theater, Schulgarderoben, Veranstaltungshallen, usw.).
Neben dem Versicherungsschutz werden auch Garderobescheine geliefert.
Die Prämie für eine Veranstaltung beträgt ab € 125 und gilt für bis zu 1.500 Garderobescheinen mit einer Einzelversicherungssumme von € 730 und einem Tagesmaximum von € 14.600.
Open Air Veranstaltungen werden heute schon fast bei jedem Wetter durchgeführt. Wenn es allerdings allzu stark stürmt oder regnet, kann es sogar sein, dass die Behörde die Durchführung untersagt.
Eine Regen-Veranstaltungsausfallversicherung ist bei der Planung der Veranstaltung bereits zu berücksichtigen. Ziehen die ersten Wolken auf, dann ist es zu spät. Mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung muß angefragt werden. Je höher die Versicherungssumme (Budget) ist, desto eher sollte mit uns Kontakt aufgenommen werden.
Der Staatsanwalt hat bei Unfällen mit Personenschäden das Recht, gegen alle, die für das Unglück verantwortlich sein könnten, zu ermitteln. Bei einem derartigen Verfahren ist anwaltliche Vertretung notwendig. Auch bei einem Freispruch sind die Kosten des eigenen Anwalts zu bezahlen.
Strafrechtsschutz-Versicherungen bieten in der Regel keinen Schutz bei Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes. Anders die Spezial-Strafrechtsschutzversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse der Event-Branche zugeschnitten ist.
Da diese Versicherung sehr erklärungsbedürftig ist, raten wir zu einer Kontaktaufnahme. Der Antrag/Fragebogen hilft uns, das Gespräch mit Ihnen vorzubereiten.
Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung
Hier geht´s zum
EVENT-KALKULATOR
(unverbindl. Berechnung)
Der Veranstalter haftet für eigenes Verschulden, aber auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, sofern Personen bei der Veranstaltung verletzt werden.
Zivilrechtlich ist derjenige Veranstalter, der entgeltlich oder unentgeltlich Personen zum Besuch der Veranstaltung eingeladen hat.
Gegenüber einer Agentur, die die Veranstaltung vorbereitet hat, besteht nur in Ausnahmefällen ein direkter Rechtsanspruch des Geschädigten.
Die Höhe des Schadens ist unbegrenzt und der Veranstalter haftet mit seinem Gesamtvermögen.
Die Haftpflicht-Versicherung prüft die Rechtslage und befriedigt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter bzw. wehrt diese ab.
Standardmäßig werden von uns Versicherungssummen von € 1,5 Mio. bis € 4 Mio. für die Basisdeckung (Personen- und Sachschäden) angeboten.
Weitere Zusatzdeckungen ergänzen unser Angebot:
- Mietsachschäden am Inventar
- Tätigkeitsschäden am Gebäude
- Bewirtung in Eigenregie
- Veranstaltungen in Zelten
Die Versicherungsprämien werden auf Grundlage der Anzahl der erwarteten Teilnehmer berechnet und beginnen bei € 55. Zusätzlich verrechnen wir je Vertrag eine Ausstellungsgebühr von € 12.
Unversicherbar sind Vandalismusschäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Für derartige Schäden haftet der Veranstaltungsteilnehmer.
Anträge für das unmittelbar folgende Wochenende werden bis spätestens Freitag, 12:00 Uhr entgegengenommen. Bei Veranstaltungsbeginn innerhalb einer Woche nach Antragstellung istnur noch Zahlung über Bankeinzug möglich!
Veranstaltungen im Ausland von Versicherungsnehmern aus dem Ausland können wir nicht versichern (z.B. deutscher Veranstalter mit Event in Deutschland).
Bei Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht.
Aussteller können Ihre Ausstellungsgegenstände gegen Transportschäden, gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Einbruch-Diebstahl versichern.
Eine Deckungserweiterung gibt es auch für den einfachen Diebstahl, unter der Voraussetzung, dass dieser während der Messe selbst durchgeführt wurde und die Gegenstände unter Aufsicht standen. Es besteht somit kein Versicherungsschutz, wenn der Messestand leer ist und ein Besucher sich am Regal mit den teuren Kameras einfach bedient.
Die Prämien sind abhängig von der Art der Ausstellungsgegenstände und beginnen bei 2 € je 1.000 € Versicherungssumme und gehen bis zu 12 € je 1.000 € Versicherungssummen.
Der Versicherungsschutz gilt für eine Dauer bis zu 7 Tagen.
Sie nehmen Ihre Ausrüstung mit auf die Reise - von uns erhalten Sie die dazu passende Absicherung! Versichert sind alle Gegenstände (Ausrüstung und Zubehör), die Sie im Antrag angeben, die Nutzung kann beruflich oder privat sein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich u.a. auf:
- Transportmittel-Unfall
- Elementarschäden
- Einbruchsdiebstahl
- Raub und räuberische Erpressung
Maximale Versicherungssumme 10.000,- Euro, höhere Versicherungssummen oder gefahrenerhöhende Umstände auf Anfrage. Versicherungswert ist der Handelswert bei Versicherungsbeginn (ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt).
Versicherungsdauer 17 Tage, 31 Tage, 62 Tage oder 1 Jahr.
Die Höhe der Prämie bemißt sich nach dem Wert der Ausrüstung, der Versicherungsdauer und nach dem örtlichen Geltungsbereich. Die für Ihre Zwecke passende Prämie errechnen Sie bitte aus der Tabelle im Antragsformular.
Selbstbehalt 120,- Euro je Schadensfall. Bei Schäden durch Transportmittelunfall, Abhandenkommen im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen und Feuer entfällt der Selbstbehalt.
Es gelten die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen AÖTB2001 (Download am Fuß dieser Seite) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Jagd- und Sportwaffen, welche hier sinngemäß Anwendung finden (beim Antragsformular dabei).
Bei Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht.
Sie nehmen Ihre Ausrüstung mit auf die Reise - von uns erhalten Sie die dazu passende Absicherung! Versichert ist die zum Sport benötigte Ausrüstung (Schläger, Trolley, Bag, Schuhe), die Sie im Antrag angeben, die Nutzung kann beruflich oder privat sein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich u.a. auf:
- Transportmittel-Unfall
- Elementarschäden
- Einbruchsdiebstahl
- Raub und räuberische Erpressung
Dazu Bewirtungsspesen anlässlich eines "Hole in One" bis zu 365,- Euro und bei offiziellen Turnieren der Ersatz des gebrochenen Schlägers bis max. 365,- Euro.
Die Versicherungssummen für die unterschiedlichen Ausrüstungsteile entnehmen Sie bitte den Besonderen Bedingungen für die Golfversicherung (beim Download des Antrags mit dabei).
Der Vertrag wird für den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen. Jahresprämien ab 37,- Euro, abhängig vom Wert der Ausrüstung und vom räumlichen Geltungsbereich. Die für Ihre Zwecke passende Prämie errechnen Sie bitte aus der Tabelle im Antragsformular.
Selbstbehalt bei Schäden durch einfachen Diebstahl: 10% des Schadenbetrages, jedoch mindestens 70,- Euro.
Es gelten die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen AÖTB2001 (Download am Fuß dieser Seite) sowie die Besonderen Bedingungen für die Golfversicherung.
Bei Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht.
Sie nehmen Ihre Ausrüstung mit auf die Reise - von uns erhalten Sie die dazu passende Absicherung! Versichert ist die zum Tauchsport benötigte Ausrüstung (Anzug, Regler, Flasche, Tauchcomputer, Unterwasser-Camera etc.), die Sie im Antrag angeben, die Nutzung kann beruflich oder privat sein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich u.a. auf:
- Transportmittel-Unfall
- Elementarschäden
- Einbruchsdiebstahl
- Raub und räuberische Erpressung
Der Vertrag wird für den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen.
Jahresprämie ab 47,- Euro, abhängig vom räumlichen Geltungsbereich. Die für Ihre Zwecke passende Prämie entnehmen Sie der Tabelle im Antragsformular.
Als Versicherungssumme gilt der Handelswert der versicherten Gegenstände am Tage des Schadens.
Die Selbstbeteiligung bei Schäden durch Einbruchdiebstahl oder bei Diebstahl des ganzen Fahrzeuges unter der Bedingung, dass sich die versicherten Gegenstände im versperrten Kofferraum befinden, beträgt 10 % vom Schadenbetrag. Bei Schadeneintritt in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 20 %.
Es gelten die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen AÖTB2001 (beim Antrags-Download dabei).
Bei Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht.
Sie nehmen Ihre Ausrüstung mit auf die Reise - von uns erhalten Sie die dazu passende Absicherung! Versichert sind alle Gegenstände (Ausrüstung und Zubehör), die Sie im Antrag angeben, die Nutzung kann beruflich oder privat sein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich u.a. auf:
- Transportmittel-Unfall
- Elementarschäden
- Einbruchsdiebstahl
- Raub und räuberische Erpressung
Maximale Versicherungssumme 72.500,- Euro, höhere Versicherungssummen oder gefahrenerhöhende Umstände auf Anfrage.
Versicherungswert ist der Neuwert, das ist der aktuelle Kaufpreis oder der Anschaffungspreis eines gleichartigen neuen Gegenstandes.
Versicherungsdauer 17 Tage, 31 Tage, 62 Tage oder 1 Jahr.
Prämien ab 35,- Euro, abhängig vom Wert der Ausrüstung, von der Versicherungsdauer und vom räumlichen Geltungsbereich. Die für Ihre Zwecke passende Prämie errechnen Sie bitte aus der Tabelle im Antragsformular.
Selbstbehalt bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Beraubung: 20% des Schadenbetrages, jedoch mindestens 75,- Euro.
Es gelten die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen AÖTB2001 (Download am Fuß dieser Seite) sowie die Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Foto-, Film- und Videoapparaten BVB/FFV95 (beim Antragsformular dabei).
Bei Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht.
Sie nehmen Ihre Musikinstrumente mit auf Reisen oder Tournee - von uns erhalten Sie die dazu passende Absicherung! Versichert ist Ihr Musikinstrument (incl. Bogen u.ä.) und der dazugehörige Instrumentenkoffer, die Nutzung kann beruflich oder privat sein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich u.a. auf:
- Transportmittel-Unfall
- Elementarschäden
- Einbruchsdiebstahl
- Raub und räuberische Erpressung
Maximale Versicherungssumme 72.500,- Euro, höhere Versicherungssummen oder gefahrenerhöhende Umstände auf Anfrage.
Als Versicherungssumme gilt der gemeine Wert des versicherten Gegenstandes am Tage des Schadens.
Versicherungsdauer 17 Tage, 31 Tage, 62 Tage oder 1 Jahr.
Prämien ab 35,- Euro, abhängig vom Wert des Instruments, von der Versicherungsdauer und vom räumlichen Geltungsbereich. Die für Ihre Zwecke passende Prämie errechnen Sie bitte aus der Tabelle im Antragsformular.
Die Selbstbeteiligung bei Schäden durch Einbruchdiebstahl oder bei Diebstahl des ganzen Fahrzeuges beträgt 20 % vom Schadenbetrag.
Es gelten die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen AÖTB 2001 (Download am Fuß dieser Seite) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (ABVM 2004, beim Antragsformular dabei).
Bei Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht.
Sie nehmen Ihre Ausrüstung mit auf die Reise - von uns erhalten Sie die dazu passende Absicherung! Versichert sind alle Gegenstände (Ausrüstung und Zubehör), die Sie im Antrag angeben, die Nutzung kann beruflich oder privat sein.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich u.a. auf:
- Transportmittel-Unfall
- Elementarschäden
- Einbruchsdiebstahl
- Raub und räuberische Erpressung
Maximale Versicherungssumme 72.500,- Euro, höhere Versicherungssummen oder gefahrenerhöhende Umstände auf Anfrage. Versicherungswert ist der Handelswert bei Versicherungsbeginn (ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt).
Versicherungsdauer 17 Tage, 31 Tage, 62 Tage oder 1 Jahr.
Prämien ab 35,- Euro, abhängig vom Wert der Ausrüstung, von der Versicherungsdauer und vom räumlichen Geltungsbereich. Die für Ihre Zwecke passende Prämie errechnen Sie bitte aus der Tabelle im Antragsformular.
Selbstbehalt 10% vom Schadenbetrag, jedoch mindestens 72,67 Euro. Bei Schäden durch Transportmittelunfall, Abhandenkommen im Gewahrsam von Beförderungsunternehmen und Feuer entfällt der Selbstbehalt.
Es gelten die Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen AÖTB2001 (Download am Fuß dieser Seite) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Jagd- und Sportwaffen BVB/JSW96 (beim Antragsformular dabei).
Bei Fragen stehen wir gerne telefonisch zur Verfügung oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht.